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   OLG Hamm, 26.02.1993 - 1 UF 429/92   

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https://dejure.org/1993,3386
OLG Hamm, 26.02.1993 - 1 UF 429/92 (https://dejure.org/1993,3386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1993 - 1 UF 429/92 (https://dejure.org/1993,3386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 1 UF 429/92 (https://dejure.org/1993,3386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kürzung des Unterhalts bei Aufenthalt beim Nichtsorgeberechtigten

  • fr-blog.com

    Kürzung des Unterhalts bei Aufenthalt beim Nichtsorgeberechtigten

  • fr-blog.com

    Kürzung des Unterhalts bei Aufenthalt beim Nichtsorgeberechtigten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltsort des Kindes; Aufenthalt bei nichtsorgeberechtigtem Elternteil; Auswirkungen auf den Unterhalt; Anrechnung der erbrachten Naturalleistungen für das Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 529
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80

    Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1993 - 1 UF 429/92
    c) Schließlich ist der Regelfall des § 1606 III S. 2 BGB vorliegend auch nicht deshalb zu verneinen, weil etwa das Einkommen der Mutter der Kl. das des Bekl. erheblich übersteigt (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 994 = NJW 1980, 2306); denn die Einkünfte der Ehefrau übersteigen auch nach dem Vorbringen des Bekl. nicht seine Einkünfte; in Folge der Unterhaltszahlungspflicht gerät er außerdem auch nicht in Gefahr, seinen angemessenen Unterhalt wegen dieser Verpflichtungen nicht bestreiten zu können.
  • BGH, 07.02.2001 - XII ZB 2/01

    Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht

    Während indessen die bisher überwiegende Meinung, zum Teil noch gestützt auf ältere Rechtsprechung, einen Prozeßkostenvorschußanspruch nur unter den strengen Voraussetzungen der offensichtlichen Aussichtslosigkeit und Mutwilligkeit versagt (vgl. Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1361 BGB Rdn. 127; MünchKomm BGB/Wacke 4. Aufl. § 1360 a Rdn. 25; Palandt/Brudermüller BGB 60. Aufl. § 1360 a Rdn. 15; RGRK/Wenz 12. Aufl. 1984 § 1360 a Rdn. 37; ebenso Staudinger/Hübner/Voppel BGB 13. Bearb. 2000 § 1360 a Rdn. 79 m.N., der allerdings auch ein unschlüssiges Klagevorbringen in der Regel für offensichtlich aussichtslos hält; grundsätzlich ebenso Soergel/Lange BGB 12. Aufl. § 1360 a Rdn. 24, jedoch mit der Einschränkung, daß ein Prozeßkostenvorschußanspruch nicht besteht, wenn die Prozeßkostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung abgelehnt ist), verneint eine im Vordringen begriffene Meinung einen Prozeßkostenvorschußanspruch bereits dann, wenn der beabsichtigten Rechtsverfolgung die hinreichende Erfolgsaussicht nach dem Maßstab des § 114 ZPO fehlt (Gernhuber/Coester-Waltjen aaO § 21 IV 5 S. 256; Göppinger/Vogel Unterhaltsrecht 7. Aufl. Rdn. 2615; Griesche in FamGB § 1361 BGB Rdn. 46; Heiß/Deisenhofer Unterhaltsrecht I Kap. 11 Rdn. 15; MünchKomm ZPO/Wax 2. Aufl. § 115 Rdn. 78; Musielak/Borth ZPO 2. Aufl. § 127 a Rdn. 7, 13; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. IV Rdn. 76, 80; Wendl/Scholz aaO Rdn. 29; Zimmermann FamRZ-Buch 4 Prozeßkostenhilfe in Familiensachen Rdn. 165; OLG Hamm FamRZ 1994, 529 a.E.).
  • OLG Hamm, 13.09.2000 - 10 UF 178/99

    Zum Sonderbedarf, zur Anwendung der Düsseldorfer Tabelle und zur Berücksichtigung

    Dabei ist jedoch zu beachten, daß dem Sorgeberechtigten ein Teil der Kosten auch in Zeiten verbleibt, zu denen sich die Kinder bei dem anderen Elternteil aufhalten; denn auch bei längerer Abwesenheit bleiben die Wohn- und die damit verbundenen Nebenkosten ebenso wie sonstige Aufwendungen, etwa für Kleidung, Schule, Spiele, Bücher usw. bestehen (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 94, 529).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1999 - 3 UF 102/98

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines minderjährigen Kindes

    Die Berücksichtigung kann auf zweierlei Weise erfolgen: Entweder wird die aufgrund der Naturalunterhaltsleistung des Beklagten erfolgte konkrete Ersparnis in Abzug gebracht(vgl. OLG Hamm in FamRZ 1994, 529 und AG Hamm in FamRZ 1999, 44 ) oder es erfolgt eine pauschale dem Ausmaß der Betreuung entsprechende Quotierung.
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